Beschreibung
Sollte der digitale Fahrtenschreiber nicht vom Fahrersitz einsehbar sein, so ist es Vorschrift eine Orange Kontolllampe mit einem “T” im Sichtbereich des Fahrers anzubringen.
Sollte der digitale Fahrtenschreiber nicht vom Fahrersitz einsehbar sein, so ist es Vorschrift eine Orange Kontolllampe mit einem “T” im Sichtbereich des Fahrers anzubringen.
Sollte der digitale Fahrtenschreiber nicht vom Fahrersitz einsehbar sein, so ist es Vorschrift eine Orange Kontolllampe mit einem “T” im Sichtbereich des Fahrers anzubringen.
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